
Code of Conduct für Mitarbeitende
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Verhaltenskodex für Mitarbeitende von Montanhydraulik
Verhaltenskodex
Vorwort
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
respektvolle und kooperative Zusammenarbeit und die bewusste Wahrnehmung sozialer Verantwortung bilden die Basis für unseren langfristigen Unternehmenserfolg. Diese Basis können wir nur erhalten, wenn wir sicherstellen, dass unlautere Verhaltensweisen von Führungskräften und Mitarbeitern1 bei Montanhydraulik ausgeschlossen sind. Denn schon einzelne unlautere Verhaltensweisen von einzelnen Mitarbeitern können den wirtschaftlichen Erfolg von Montanhydraulik und unsere Unternehmen in ihrer Gesamtheit gefährden.
Daher stellt Compliance für Montanhydraulik ein wesentliches Element erfolgreicher Geschäftsführung dar. In diesem Bewusstsein haben wir uns ein Compliance-System gegeben, das den weltweit gestiegenen Anforderungen und internationalen Standards entspricht.
Mit diesem Verhaltenskodex und den weiteren Compliance-Richtlinien von Montanhydraulik haben wir Grundregeln der täglichen Zusammenarbeit für Führungskräfte, Mitarbeiter und Geschäftspartner definiert. Wir verstehen diese Regeln als Rückgrat unserer Unternehmenspolitik, versehen mit einem wesentlichen Einfluss auf die Reputation von Montanhydraulik. Die Regeln gelten für jeden von uns.
Bitte halten Sie sich an die Regelungen, kommen bei Fragen und Anmerkungen auf uns zu und unterstützen uns tatkräftig bei der Umsetzung. Nur so können wir gemeinsam erfolgreich bleiben!
Juli 2020
Die Geschäftsführung
Montanhydraulik GmbH
I. Geltungsbereich
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Unternehmen, Führungskräfte und Mitarbeiter des Montanhydraulik-Konzerns. Zum Montanhydraulik-Konzern (im Folgenden „Montanhydraulik“) gehören alle Unternehmen, die im gesellschaftsrechtlichen Sinne mit der Montanhydraulik GmbH verbunden sind.
Neben diesem Verhaltenskodex gelten stets alle in diesem Dokument in Bezug genommenen weiteren Richtlinien von Montanhydraulik.
Sämtliche Regelungen in diesem Verhaltenskodex sind verbindlich. Abweichungen von den Regelungen in diesem Verhaltenskodex sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Chief Compliance Officer („CCO“) von Montanhydraulik zulässig.
II. Allgemeine Grundsätze unseres Handelns
Verstöße gegen Gesetze und sonstige verbindliche Regelungen sowie gegen internes Regelwerk können für die handelnden Mitarbeiter von Montanhydraulik strafrechtliche, arbeitsrechtliche sowie zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Für Montanhydraulik können solche Verstöße zu hohen Bußgeldern, Vergabesperren, behördlichen Sanktionen, Schadensersatzforderungen von Kunden oder Wettbewerbern sowie zu schwerwiegenden Reputationsschäden führen. Behördliche Ermittlungen, interne Untersuchungen oder negative Presseberichterstattung aufgrund von Verstößen gegen geltendes Recht oder sonstiges Regelwerk können zudem den Geschäftsbetrieb von Montanhydraulik beeinträchtigen.
Solche Risiken und Schäden können sich nachhaltig auf die Wirtschaftlichkeit und Überlebensfähigkeit eines betroffenen Unternehmens auswirken. Letztlich gefährden entsprechende Verhaltensweisen somit die Arbeitsplätze aller Mitarbeiter von Montanhydraulik.
Montanhydraulik erwartet von seinen Mitarbeitern gesetzestreues, aufrichtiges und loyales Verhalten bei ihrer geschäftlichen Tätigkeit und in allen mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Situationen.
III. Wichtige Einzelregelungen
1. Bekämpfung von Korruption
Korruption verhindert Fortschritt und Innovation, verzerrt den Wettbewerb und kann die Reputation und die finanzielle Integrität von Montanhydraulik erheblich schädigen.
Daher lehnt Montanhydraulik jegliche Form der Korruption ab und bekämpft diese.
Es ist jedem Mitarbeiter von Montanhydraulik verboten, auf Entscheidungen durch die Gewährung von Vorteilen jeder Art Einfluss zu nehmen. Dies gilt sowohl gegenüber Amtsträgern als auch gegenüber Mitarbeitern anderer Unternehmen und sonstiger Einrichtungen im In- und Ausland.
Korruptes Verhalten steht häufig in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen von und an Geschäftspartner (Einladungen, Geschenke, Spenden etc.). Daher unterliegen diese Sachverhalte besonderen Vorgaben. Diese finden sich in der Anti-Korruptions-Richtlinie sowie in der Richtlinie Gifts & Entertainment.
2. Verbot von Geldwäsche
Eine gezielte Bekämpfung von Terrorismus, Rauschgiftkriminalität und des organisierten Verbrechens beginnt auf der finanziellen Seite.
Montanhydraulik verbietet ausdrücklich jede Form der Geldwäsche und der Beteiligung an einer solchen.
Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Montanhydraulik bekämpft jede Form der Geldwäsche und trifft Vorkehrungen, um nicht in Geldwäschesachverhalte verwickelt zu werden. Es kann strafbar sein, wenn jemand Vermögensgegenstände annimmt, anlegt oder verwahrt, wenn diese Gegenstände aus bestimmten Straftaten stammen.
Besonders wichtig ist hierbei, dass sich auch derjenige strafbar macht, der leichtfertig die Herkunft des Gegenstandes nicht erkennt. Wenn Sie sich also über einen eigentlich aufdrängenden Verdacht über die Herkunft bestimmter Vermögensgegenstände aus besonderem Leichtsinn oder besonderer Gleichgültigkeit hinwegsetzen, können Sie sich strafbar machen.
Sie sollten sich daher immer entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über Ihren Kunden oder sonstigen Geschäftspartner informieren (Know-your-Customer-Prinzip). In diesem Zusammenhang sind vor allem die besonderen Vorgaben der GeldwäscheRichtlinie zu beachten.
3. Fairer Wettbewerb und Einkauf
Der faire und freie Wettbewerb unterliegt dem Schutz von nationalen und internationalen Wettbewerbs- und Kartellgesetzen. Verstöße gegen das Wettbewerbsund Kartellrecht werden weltweit durch Kartell- und Strafverfolgungsbehörden verfolgt und können zu existenzbedrohenden Sanktionen in Millionenhöhe sowie Vergabesperren für beteiligte Unternehmen und zu erheblichen Sanktionen für Führungskräfte und Mitarbeiter führen.
Wettbewerbswidriges und wettbewerbsbeschränkendes Verhalten wird bei Montanhydraulik nicht geduldet. Vielmehr sollen Kunden und der Markt durch die Qualität der Leistungen überzeugt werden.
Detaillierte Regelungen zum Verhalten von Montanhydraulik im Wettbewerb finden sich in der Richtlinie zum fairen Wettbewerb.
4. Vermeidung von Interessenskonflikten
Montanhydraulik ist im Geschäftsalltag auf die Leistungen seiner Mitarbeiter angewiesen. Eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit ist daher nur dann möglich, wenn die Mitarbeiter im Sinne von Montanhydraulik handeln. Montanhydraulik vertraut darauf, dass alle Mitarbeiter ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien treffen und sich bei geschäftlichen Entscheidungen nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen lassen.
Detaillierte Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten finden sich in der Interessenkonflikte-Richtlinie.
5. Faire Beschäftigung
Montanhydraulik bekennt sich zu fairen Beschäftigungsbedingungen und bekämpft Schwarzarbeit und sonstige illegale Beschäftigung von Arbeitsnehmern. Durch illegale Beschäftigungsverhältnisse können legale Arbeitsplätze gefährdet und die Schaffung neuer legaler Arbeitsplätze verhindert werden.
Der Schutz von Kindern gehört zu einem wesentlichen Anker der internationalen Menschenrechte. Montanhydraulik bekennt sich zu diesen grundlegenden Rechten und lehnt jede Form der Kinderarbeit kategorisch ab.
Die Mitarbeiter von Montanhydraulik können die von ihnen geforderten Leistungen nur in einem sicheren Arbeitsumfeld erbringen. Daher ist jeder Mitarbeiter von Montanhydraulik verpflichtet, die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten.
Seien Sie wachsam und informieren Sie umgehend Ihren Vorgesetzten, die Geschäftsführung oder den CCO, wenn Ihnen Risiken auffallen, die die Sicherheit Ihres eigenen Arbeitsplatzes oder anderer Arbeitsplätze gefährden können.
6. Schutz des Unternehmensvermögens, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie vertraulicher Informationen
Das Unternehmensvermögen von Montanhydraulik dient dazu, die Geschäftsziele von Montanhydraulik zu erreichen. Es darf ausschließlich für betriebliche Zwecke eingesetzt werden; der Einsatz für betriebsfremde Zwecke ist ausdrücklich verboten. Montanhydraulik erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie mit dem Unternehmensvermögen sorgfältig und im Interesse von Montanhydraulik umgehen. Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass Unternehmensvermögen nicht beschädigt, missbraucht oder verschwendet wird.
Zudem ist jeder Mitarbeiter gehalten, wachsam zu sein und Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug und andere Delikte zu melden. Diese Regeln gelten gleichermaßen für Vermögenswerte von Montanhydraulik wie für Vermögenswerte Dritter, auf die Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit oder bei Gelegenheit Zugriff gewährt wird.
Montanhydraulik verfügt über wertvolles Know-how und über umfangreiche Betriebsund Geschäftsgeheimnisse. Dieses Wissen ist die Grundlage unseres geschäftlichen Erfolgs und unterliegt daher einem besonderen Schutzinteresse.
Vertrauliche Informationen sind alle Informationen über Montanhydraulik sowie die Kunden und Geschäftspartner von Montanhydraulik, welche nicht in der Öffentlichkeit bekannt sind und unserem Unternehmen auf vertraulicher Basis mitgeteilt oder auf sonstige Weise bekannt werden. Bereits das Bestehen eines Vertragsverhältnisses zu einem Kunden kann darunter fallen.
Montanhydraulik erkennt das geistige Eigentum von Wettbewerbern und Geschäftspartnern vorbehaltlos an. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Know-how sowie Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse von Dritten geheim zu halten und nur im Rahmen der geschäftlichen Bekanntgabe und im vereinbarten Rahmen zu nutzen.
Vertrauliche Informationen dürfen von Mitarbeitern nicht zum eigenen Nutzen missbraucht oder unzulässig an Dritte weitergegeben werden.
Die Weitergabe derartiger vertraulicher Informationen ist Ihnen während und auch nach Beendigung des Vertrages untersagt und im Zweifel nur in Abstimmung mit der Geschäftsführung zulässig. Auch mit Zustimmung ist eine Weitergabe dieser Informationen nur an Personen zulässig, die ein begründetes und sachgerechtes Interesse an der Weitergabe dieser Informationen haben („need-to-know“ Basis).
Es kann auch strafbar sein, sich vertrauliche Informationen von Dritten (z.B. Wettbewerben oder auch Kunden) ohne Zustimmung des Dritten zu verschaffen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen abgeworbenen Mitarbeiter dazu anhalten, sich vor dem Ausscheiden bei dem Wettbewerber noch dessen Kundenstamm oder andere Daten zu sichern. Wenden Sie sich bei Zweifelsfragen an den CCO.
7. Datenschutz, Datensicherheit und IT-Sicherheit
Zum Schutz personenbezogener Daten existieren besondere gesetzliche Regelungen. Montanhydraulik ist sich der besonderen Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit bewusst und bekennt sich uneingeschränkt zur Einhaltung dieser Regelungen. Personenbezogene Daten aller Art sind daher sorgfältig vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen.
Das Unternehmen überprüft die Anwendung der Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit und deren praktische Handhabung fortlaufend und aktualisiert sie nötigenfalls. Hierbei wird Montanhydraulik durch einen Datenschutzbeauftragten unterstützt, der Ihnen bei Fragen zu diesem Themenbereich zur Verfügung steht.
Informationstechnologie (IT) und elektronische Datenverarbeitung (EDV) sind aus dem Arbeitsalltag bei Montanhydraulik nicht wegzudenken. Sie bergen aber eine Vielzahl von Risiken. Montanhydraulik nimmt diese Risiken im eigenen Interesse sowie im Interesse seiner Geschäftspartner sehr ernst und bekämpft entsprechende Schwachstellen unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden und trifft Vorkehrungen zum Schutz. Die Mitarbeiter von Montanhydraulik sind verpflichtet, sich mit geltenden IT- /EDV-Richtlinien vertraut zu machen und die darin enthaltenen Vorgaben zu berücksichtigen. Sorgen Sie insbesondere immer dafür, dass die von Ihnen genutzten EDV-Systeme ausreichend gegen den Zugriff Dritter gesichert sind. Verlassen Sie den Arbeitsplatz nicht, ohne dass Sie den Bildschirm sperren. Wechseln Sie Ihre Passwörter regelmäßig und verwenden Sie nur Passwörter, die den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Geben Sie Passwörter nicht an Dritte weiter.
Seien Sie sich bewusst, dass eine E-Mail kein sicheres Kommunikationsmittel ist. Vertrauliche Informationen sollten deshalb nur im Ausnahmefall per E-Mail versandt werden und hierbei verschlüsselt werden.
Nutzen Sie die von Montanhydraulik bereitgestellten EDV-Systeme nicht für Ihre Privatangelegenheiten. Speichern und laden Sie insbesondere keine Inhalte aus dem Internet oder von sonstigen Drittsystemen im Netzwerk von Montanhydraulik, sofern dies nicht beruflich veranlasst ist. Eine Nutzung unserer EDV-Systeme zu illegalen Zwecken ist nicht gestattet. Wenden Sie sich bei Zweifelsfragen bitte an den Datenschutzbeauftragten von Montanhydraulik.
8. Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gegenseitiger Respekt
Wir erkennen die Prinzipien eines respektvollen, fairen und loyalen Umgangs miteinander an. Dabei spielen insbesondere die Grundsätze der Chancengleichheit, Gleichbehandlung und des gegenseitigen Respekts eine übergeordnete Rolle. Allen Mitarbeitern werden bei ihrer Einstellung sowie im Rahmen ihrer weiteren Tätigkeit bei Montanhydraulik gleiche Chancen geboten. Montanhydraulik lehnt jegliche Art der Diskriminierung ab und schreitet dagegen ein. Niemand darf wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Behinderung, seines Alters oder ähnlicher Faktoren benachteiligt oder belästigt werden. Stattdessen erwarten wir von unseren Mitarbeitern, dass sie tolerant, höflich und respektvoll miteinander umgehen und so zu einem produktiven und angenehmen Arbeitsumfeld beitragen.
9. Umgang mit Geschäftspartnern
Montanhydraulik arbeitet mit seinen Geschäftspartnern vertrauensvoll und auf einer für beide Seiten fairen Geschäftsgrundlage zusammen. Montanhydraulik erwartet auch von seinen Geschäftspartnern gesetzestreues und redliches Verhalten.
Insbesondere sind Zulieferer, Nachunternehmer, Vertriebsberater und sonstige Drittparteien von Montanhydraulik verpflichtet, vor ihrem Tätigwerden den Verhaltenskodex für Nachunternehmer, Lieferanten und sonstige Vertragspartner von Montanhydraulik anzuerkennen und die darin getroffenen Regelungen einzuhalten.
10. Umwelt
Montanhydraulik ist sich der ökologischen Verantwortung bewusst, würdigt den Wert des globalen Umweltschutzes und hält alle gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze zum Umweltschutz ein.
11. Soziale Medien
Veröffentlichungen im Internet und/oder auf sozialen Medien, in denen auf Montanhydraulik, Montanhydrauliks Verantwortung, unsere Geschäftspartner oder Ihre Kollegen Bezug genommen wird, können Auswirkungen nicht nur auf Sie, sondern auch auf Montanhydraulik haben und einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze, einen Missbrauch vertraulicher Informationen oder eine Verletzung anderer Regelungen darstellen.
Sofern Sie soziale Medien wie z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn o.ä. nutzen, sind folgende Grundsätze zu beachten:
➔ Dienstlich dürfen soziale Medien ausschließlich zur Kontaktpflege verwendet werden. Eine dienstliche inhaltliche Kommunikation findet über soziale Medien nicht statt. Verwenden Sie stets sichere Passwörter und ändern Sie diese regelmäßig. Sie sollten zudem niemals darauf vertrauen, dass hinter einem Profil, mit dem Sie gerade z. B. chatten oder anderweitig online digital kommunizieren, tatsächlich auch die in dem Profil angegebene Person steckt. Denn Dritte könnten solche Profile missbrauchen.
➔ Auch die private Nutzung sozialer Medien ist eingeschränkt, sofern ein Bezug zu Montanhydraulik besteht.
Sie dürfen auch im privaten Bereich unsere berechtigten Interessen als Ihr Arbeitgeber nicht beeinträchtigen. Vor allem darf der Ruf von Montanhydraulik nicht rechtlich unzulässig geschädigt werden. Direkte oder indirekte Bezugnahmen auf Montanhydraulik sollten Sie deshalb vermeiden. Bilder oder Texte aus dem privaten Bereich sind selbstverständlich nicht verboten, aber achten Sie hierbei bitte darauf, keinen erkennbaren Kontakt zu Montanhydraulik herzustellen. Eine klare Trennung zwischen Beruf und Privatleben ist uns sehr wichtig.
12. Äußerungen über Montanhydraulik in der Öffentlichkeit
Wie Sie wissen, dürfen Sie sich für Montanhydraulik in der Öffentlichkeit nur äußern, wenn Sie dazu ausdrücklich berechtigt sind. Wenn Sie zulässigerweise Angaben über Montanhydraulik machen, müssen diese der Wahrheit entsprechen. Zudem sollten Sie bei solchen Angaben folgendes beachten: Texte, Fotos, Zeichnungen (auch Entwürfe) und Filmmaterial sind meistens durch das Urheberrecht geschützt. Eine Verwendung ist in der Regel nur mit vorheriger Zustimmung des Urhebers oder sonstigen Rechteinhabers zulässig. Ohne eine solche Zustimmung dürfen derartige Inhalte insbesondere nicht kopiert und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Auch die Verwendung von Logos, Firmennamen oder Produktbezeichnungen ist häufig nur nach vorheriger Zustimmung des Rechteinhabers möglich. Das gilt ebenso für Logos und Schriftzüge von Montanhydraulik, die durch das Markenrecht geschützt werden. Bilder von anderen Personen (auch Mitarbeitern von Montanhydraulik) dürfen normalerweise nicht ohne deren vorherige Zustimmung veröffentlicht werden.
IV. Compliance-Organisation
1. Compliance-Verantwortung
Compliance ist eine Aufgabe des gesamten Montanhydraulik-Konzerns, die gleichermaßen von Führungskräften und Mitarbeitern wahrzunehmen ist. Führungskräfte haben neben der Erfüllung ihrer Vorbildfunktion die besondere Aufgabe, mit Unterstützung des CCO dafür zu sorgen, dass allen Mitarbeitern in ihrem Verantwortungsbereich dieser Verhaltenskodex und die zugehörigen ComplianceRichtlinien bekannt sind und diese auch befolgt werden.
Es ist wichtig, dass jeder Mitarbeiter von Montanhydraulik Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und Unternehmensgrundsätze übernimmt.
Bedenken Sie stets, dass Gesetzesüberschreitungen erhebliche Folgen für Sie selbst und für Montanhydraulik mit sich bringen können.
2. Compliance-Meldungen
Sollten bei Montanhydraulik Anzeichen für einen Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex oder die zugehörigen Compliance-Richtlinien von Montanhydraulik gegeben sein, erwarten wir von allen Mitarbeitern eine entsprechende Mitteilung an ihren Vorgesetzten, die zuständige Geschäftsführung oder den CCO von Montanhydraulik. Die jeweiligen Geschäftsführungen sowie der CCO unterrichten sich gegenseitig über die bei ihnen jeweils eingehenden Meldungen.
Ergänzend steht Montanhydraulik ein externer Ombudsmann für Fragen und (auf Wunsch anonyme) Meldungen zur Verfügung.
3. Zweifelsfragen
Dieser Verhaltenskodex kann nicht alle Fragen beantworten, die Ihnen täglich begegnen können. Deshalb wird der Kodex durch weitere Richtlinien im Unternehmen sowie arbeitsvertragliche Regelungen ergänzt. Die in diesem Kodex behandelten Themen sollten Ihnen stets bekannt sein.
Wir vertrauen darauf, dass Sie in Zweifelsfällen Rat bei der Geschäftsführung, dem CCO oder dem externen Ombudsmann einholen und von Ihnen erkannte Zuwiderhandlungen gegen Gesetze oder Unternehmensgrundsätze melden.
Personen, die um Rat fragen oder bei einem bestehenden Verdacht eine ComplianceMeldung vornehmen, müssen keinerlei Maßnahmen seitens Montanhydraulik befürchten. Es geht unserem Unternehmen vor allem darum, dass mögliche Probleme zeitnah angesprochen werden. Oberste Ziele sind die Einhaltung der Gesetze und der Schutz des Unternehmens. Durch eine zeitnahe und aus Ihrer Sicht berechtigte Anfrage oder Meldung schützen Sie nicht nur das Unternehmen, sondern gleichzeitig auch immer sich selbst und die Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes.
4. Aufklärung von Compliance-Verdachtsfällen
Montanhydraulik klärt alle Compliance-Verdachtsfälle vorurteilsfrei auf. Gegebenenfalls arbeitet Montanhydraulik insoweit mit Behörden oder Dritten zusammen. Soweit erforderlich, werden die zuständigen Betriebsräte in die jeweiligen Untersuchungen rechtzeitig eingebunden.
5. Schulungen
Montanhydraulik führt in regelmäßigen Abständen Schulungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen zu den Inhalten dieses Verhaltenskodex und der zugehörigen Compliance-Richtlinien durch, um den Austausch über die darin enthaltenen Anforderungen zu gewährleisten und zu fördern.
6. Kontrolle/Revision
Montanhydraulik überprüft die Einhaltung dieses Verhaltenskodex und der dazugehörigen Compliance-Richtlinien durch entsprechende Prüfungen, falls erforderlich mit externer Unterstützung.
V. Ansprechpartner
Die nachfolgenden Personen sind neben den jeweiligen Vorgesetzten Ansprechpartner zu allen Fragen zu dem Verhaltenskodex von Montanhydraulik und den zugehörigen Compliance-Richtlinien.
1. Chief Compliance Officer
Der CCO von Montanhydraulik ist der zuständige interne Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Compliance, Corporate Governance und internes Regelwerk.
Sie erreichen den Chief Compliance Officer unter folgenden Kontaktdaten:
Herr Jesko Trahms
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Landaubogen 10
81373 München
Tel.: +49 173 3091491
E-Mail: jesko.trahms@bdolegal.de
2. Externer Ombudsmann
Der externe Ombudsmann von Montanhydraulik steht Ihnen als externer Ansprechpartner für die Themen Compliance, Corporate Governance und internes Regelwerk gerne zur Verfügung. Auf Wunsch behandelt der Ombudsman entsprechende Anfragen oder Hinweise anonym.
Sie erreichen den Ombudsmann von Montanhydraulik unter folgenden Kontaktdaten:
Herr Jesko Trahms
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Landaubogen 10
81373 München
Tel.: +49 173 3091491
E-Mail: jesko.trahms@bdolegal.de
3. Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte von Montanhydraulik steht Ihnen als Ansprechpartner für alle Themen betreffend den Datenschutz bei Montanhydraulik zur Verfügung.
Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten von Montanhydraulik unter folgenden Kontaktdaten:
Herr Tobias Sorge
Montanhydraulik GmbH
Bahnhofstraße 39
59439 Holzwickede
Tel.: +49 2301 916-280
E-Mail: tobias.sorge@montanhydraulik.com
VI. Stand der Bearbeitung
Juli 2020.
1 Zur sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit sind bei der Bezeichnung von Personen oder Personengruppen jeweils Personen jedes Geschlechts gemeint.