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Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

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Grundsatzerklärung der Montanhydraulik GmbH zur Achtung der Menschenrechte

1 EINLEITUNG 

Die Montanhydraulik-Gruppe (im Weiteren Montanhydraulik genannt) ist von den grundlegenden Werten Kontinuität, Zuverlässigkeit und Vertrauen geprägt. Die Achtung und der Respekt der Menschenrechte betrachtet das Unternehmen als einen unverzichtbaren Bestandteil seiner unternehmerischen Verantwortung. Diese Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte stellt eine wichtige Ergänzung zu den Leitlinien des Verhaltenskodex von Montanhydraulik dar. 

Montanhydraulik bekennt sich dazu, sämtliche geltenden rechtlichen Verpflichtungen und Vorschriften einzuhalten und dabei stets im Einklang mit ethischen Grundsätzen zu agieren. 

Diese Grundsatzerklärung und die darin erläuterten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit den Anforderungen des Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und wurden von der Geschäftsleitung von Montanhydraulik verabschiedet. 

 

2 MENSCHENRECHTE 

Montanhydraulik setzt sich im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit insbesondere für den Schutz folgender Menschenrechte ein und erwartet dies auch von seinen unmittelbaren Geschäftspartnern: 

Verbot von Kinderarbeit: Der Schutz von Kindern gehört zu einem wesentlichen Anker der internationalen Menschenrechte. Montanhydraulik bekennt sich zu diesen grundlegenden Rechten und lehnt jede Form der Kinderarbeit ab. Montanhydraulik setzt sich dafür ein, dass das Mindestalter für Beschäftigung gemäß international anerkannten Standards und den gesetzlichen Vorgaben respektiert wird, um die Rechte und die Entwicklung von Kindern zu schützen. 

Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit: Montanhydraulik verfolgt eine klare Politik, die Zwangsund Pflichtarbeit entschieden ablehnt und die Schwarzarbeit sowie sonstige illegale Beschäftigung von Arbeitnehmer bekämpft. Die Unternehmensgrundsätze und -werte stehen im Einklang mit dem internationalen Konsens, dass jede Form unfreiwilliger Arbeit inakzeptabel ist. Montanhydraulik verpflichtet sich zur Einhaltung höchster ethischer Standards und zur Achtung der grundlegenden Menschenrechte in der gesamten Lieferkette. 

Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Die Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist bei Montanhydraulik eine zentrale Grundvoraussetzung für den täglichen Betrieb. Alle Mitarbeitenden von Montanhydraulik sind verpflichtet, die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten und somit aktiv zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beizutragen. 

Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen und Streikrecht: Montanhydraulik respektiert und fördert das Recht der Mitarbeitenden auf Vereinigungsfreiheit, das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten oder sich anzuschließen, sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen und Streik gemäß den geltenden Gesetzen am jeweiligen Arbeitsort. Montanhydraulik erkennt die Bedeutung kollektiver Verhandlungen als Mittel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an und setzt sich für einen offenen Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein. 

Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung: Montanhydraulik erkennt die Prinzipien eines respektvollen, fairen und loyalen Umgangs miteinander an. Dabei spielen insbesondere die Grundsätze der Chancengleichheit, Gleichbehandlung und des gegenseitigen Respekts eine übergeordnete Rolle. Montanhydraulik lehnt jegliche Art der Diskriminierung ab und schreitet dagegen ein. Niemand darf wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Behinderung oder seines Alters benachteiligt oder belästigt werden. Wir behandeln alle Mitarbeitenden, Partner und Kunden gleichermaßen respektvoll und fair, mit dem Ziel, eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Vielfalt als Stärke betrachtet wird. 

Vergütungen und Leistungen: Montanhydraulik stellt sicher, dass die Vergütungen und sonstigen Leistungen aller Mitarbeitenden mindestens den gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Landes, in dem Montanhydraulik tätig ist, entsprechen. Das Unternehmen erkennt an, dass eine angemessene Vergütung ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität der Beschäftigten ist. Daher engagiert Montanhydraulik sich dafür, regelmäßige und faire Entlohnungen zu gewährleisten, die einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. 

Umwelt- und Klimaschutz: Montanhydraulik betrachtet den Umwelt- und Klimaschutz als zentrales Unternehmensziel. In allen Geschäftsaktivitäten setzt Montanhydraulik auf umweltfreundliche, ressourcenschonende und energieeffiziente Ansätze in der Produktentwicklung, Produktion und im Transport. Im Einklang mit den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes verzichtet Montanhydraulik auf den Einsatz von als gefährlich eingestuften Stoffen wie Quecksilber und persistenten organischen Verbindungen. Die Verantwortung erstreckt sich über rein ökonomische Aspekte hinaus und umfasst die nachhaltige Bewahrung der Umwelt für zukünftige Generationen. 

Schutz lokaler Gemeinschaften und indigener Völker: Montanhydraulik ist sich der Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf lokale Gemeinschaften bewusst und verpflichtet sich, die Rechte dieser Gemeinschaften und der indigenen Völker zu respektieren. Montanhydraulik verfolgt eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung, die sowohl ökologische als auch soziale Aspekte berücksichtigt. Durch den Dialog und die Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinschaften will Montanhydraulik positive Veränderungen bewirken und einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung dieser Regionen leisten. 

Einsatz von Sicherheitskräften: Wenn Montanhydraulik private oder öffentliche Sicherheitskräfte zum Schutz des Unternehmens einsetzt, wird größten Wert auf die uneingeschränkte Einhaltung der internationalen Menschenrechte gelegt. Jede Form von Folter, unmenschlicher Behandlung oder Verletzung von Leib und Leben durch private oder öffentliche Sicherheitskräfte wird von Montanhydraulik entschieden abgelehnt. Das Unternehmen verpflichtet sich, sicherzustellen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen den Menschenrechtsstandards entsprechen und ein sicheres Arbeitsumfeld bieten, ohne die Grundrechte und die Würde des Einzelnen zu verletzen.

 

3 UMSETZUNG DER SORGFALTSPFLICHTEN 

3.1 Eigener Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer 

3.1.1 Risikomanagement und Zuständigkeit 

Das Risikomanagement bei Montanhydraulik sichert die Einhaltung sämtlicher Sorgfaltspflichten in den Geschäftsaktivitäten und der Lieferkette. 

3.1.2 Risikoanalyse 

Um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu gewährleisten, führt Montanhydraulik regelmäßig eine menschenrechtliche Risikoanalyse durch. Der Fokus liegt auf der Identifikation von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei den unmittelbaren Zulieferern von Montanhydraulik. Die Ergebnisse der Risikoanalyse werden dem Management der Montanhydraulik kommuniziert. 

3.1.3 Präventionsmaßnahmen 

Montanhydraulik führt die notwendigen Präventionsmaßnahmen zur Gewährleistung der zuvor genannten Standards durch. Die Erwartung an die Geschäftspartner ist im Code of Conduct für Vertragspartner definiert. 

3.1.4 Abhilfemaßnahmen 

Sollte im Rahmen der Geschäftstätigkeit von Montanhydraulik oder bei einem unmittelbaren Zulieferer eine Verletzung der oben genannten Menschenrechte festgestellt werden, werden geeignete Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Das Ziel ist es, die Situation für die Betroffenen zeitnah zu verbessern und zukünftige Verstöße zu verhindern. 

3.1.5 Beschwerdeverfahren 

Für die Meldung potenzieller Verstöße gegen die Standards wurde ein eigenes Beschwerdeverfahren eingerichtet. 

Montanhydraulik klärt alle Compliance-Verdachtsfälle vorurteilsfrei auf. Gegebenenfalls arbeitet Montanhydraulik insoweit mit Behörden oder Dritten zusammen. Soweit erforderlich, werden die zuständigen Betriebsräte in die jeweiligen Untersuchungen rechtzeitig eingebunden. 

3.2 Mittelbare Geschäftspartner und Zulieferer 

Bei Montanhydraulik wird Wert daraufgelegt, mittelbare Geschäftspartner und Zulieferer zu identifizieren, um sicherzustellen, dass die Lieferkette den Standards für Menschenrechte und Umweltschutz gerecht wird. Sollten Hinweise auf mögliche Verstöße durch mittelbare Zulieferer auftreten, wird die Situation sorgfältig geprüft, um gegebenenfalls adäquate Maßnahmen zu ergreifen und mögliche Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden oder zu minimieren.

Montanhydraulik fördert den Austausch mit seinen Lieferanten und etabliert Kommunikationskanäle, die einen kontinuierlichen Dialog ermöglichen. So können Best Practices umgesetzt und sichergestellt werden, dass alle Beteiligten die relevanten Standards im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes im Blick behalten. 

 

4 ERNENUNG EINES MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTEN 

Für die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten hat Montanhydraulik klare Verantwortlichkeiten definiert und einen Menschenrechtsbeauftragten benannt. 

 

5 KONTAKT 

Alexander Willgeroth 
Montanhydraulik GmbH 
Bahnhofstr. 39 
59439 Holzwickede 
Tel: +49 2301 916-196 
E-Mail: alexander.willgeroth@montanhydraulik.com

 Holzwickede, den 07.05.2025