3. Wichtige Einzelregelungen
Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche
Korruption verhindert Fortschritt und Innovation, verzerrt den Wettbewerb und kann Montanhydraulik erheblich schädigen. Daher lehnt Montanhydraulik jegliche Form der Korruption ab und bekämpft diese.
Es ist verboten, auf Entscheidungen durch die Gewährung von Vorteilen jeder Art Einfluss zu nehmen. Dies gilt sowohl gegenüber Amtsträgern als auch gegenüber Mitarbeitern anderer Unternehmen und sonstiger Einrichtungen im In- und Ausland. Korruptes Verhalten steht häufig in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen von Geschäftspartnern und an Geschäftspartner (Einladungen, Geschenke, Spenden etc.). Daher unterliegen diese Sachverhalte besonderen Vorgaben. Diese finden sich in der Anti-Korruptions-Richtlinie.
Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Montanhydraulik bekämpft jede Form der Geldwäsche und trifft Vorkehrungen, um nicht in Geldwäschesachverhalte verwickelt zu werden.
Fairer Wettbewerb und Einkauf
Der faire und freie Wettbewerb unterliegt dem Schutz von nationalen und internationalen Wettbewerbs- und Kartellgesetzen. Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht werden weltweit durch Kartell- und Strafverfolgungsbehörden geahndet und können zu existenzbedrohenden Sanktionen in Millionenhöhe, Vergabesperren für beteiligte Unternehmen sowie zu erheblichen Sanktionen für Führungskräfte und Mitarbeiter führen.
Montanhydraulik will Kunden und den Markt durch die Qualität seiner Leistungen überzeugen und diese zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten. Wir bekennen uns zu fairem Wettbewerb und lehnen unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen ab.
Montanhydraulik unterhält vielfältige Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Dienstleistern. Diese Beziehungen versetzen Montanhydraulik in die Lage, die eigenen Dienstleistungen zu einem wettbewerbsfähigen Preis anzubieten.
Montanhydraulik wählt Lieferanten und Dienstleister daher sorgfältig und ausschließlich nach deren Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus.
Detaillierte Regelungen zum Verhalten von Montanhydraulik im Wettbewerb finden sich in der Wettbewerbsrichtlinie.
Vermeidung von Interessenskonflikten
Montanhydraulik ist im Geschäftsalltag auf die Leistungen seiner Mitarbeiter angewiesen. Eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit ist daher nur dann möglich, wenn die Mitarbeiter im Sinne von Montanhydraulik handeln. Montanhydraulik vertraut darauf, dass alle Mitarbeiter ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien treffen und sich bei geschäftlichen Entscheidungen nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen lassen.
Sollten im Einzelfall dennoch Interessenskonflikte zwischen persönlichen Interessen der Mitarbeiter und Interessen von Montanhydraulik bestehen, müssen diese durch die Betroffenen selbst gegenüber ihren Vorgesetzten offengelegt werden. Der jeweilige Vorgesetzte überprüft die Interessenskonflikte und entscheidet über den weiteren Umgang mit diesen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Chief Compliance Officers von Montanhydraulik.
Faire Beschäftigung
Montanhydraulik bekennt sich zu fairen Beschäftigungsbedingungen und bekämpft Schwarzarbeit und sonstige illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern. Durch illegale Beschäftigungsverhältnisse können legale Arbeitsplätze gefährdet und die Schaffung neuer legaler Arbeitsplätze verhindert werden.
Der Schutz von Kindern gehört zu einem wesentlichen Anker der internationalen Menschenrechte. Montanhydraulik bekennt sich zu diesen grundlegenden Rechten und lehnt jede Form der Kinderarbeit kategorisch ab.
Die Mitarbeiter von Montanhydraulik können die von ihnen geforderten Leistungen nur in einem sicheren Arbeitsumfeld erbringen. Daher ist jeder Mitarbeiter von Montanhydraulik verpflichtet, die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten.
Schutz des Unternehmensvermögens und vertraulicher Informationen
Das Unternehmensvermögen von Montanhydraulik dient dazu, die Geschäftsziele von Montanhydraulik zu erreichen. Es darf ausschließlich für betriebliche Zwecke eingesetzt werden; der Einsatz für betriebsfremde Zwecke ist ausdrücklich verboten. Montanhydraulik erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie mit dem Unternehmensvermögen sorgfältig und im Interesse von Montanhydraulik umgehen. Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass Unternehmensvermögen nicht beschädigt, missbraucht oder verschwendet wird.
Montanhydraulik verfügt über wertvolles Know-how und über umfangreiche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Dieses Wissen ist die Grundlage unseres geschäftlichen Erfolgs und unterliegt daher einem besonderen Schutzinteresse. Vertrauliche Informationen dürfen von Mitarbeitern nicht zum eigenen Nutzen missbraucht oder unzulässig an Dritte weitergegeben werden.
Montanhydraulik erkennt das geistige Eigentum von Wettbewerbern und Geschäftspartnern vorbehaltlos an. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Know-how sowie Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse von Dritten geheim zu halten und nur im Rahmen der geschäftlichen Bekanntgabe zu nutzen.
Datenschutz und Datensicherheit
Zum Schutz personenbezogener Daten existieren besondere gesetzliche Regelungen. Montanhydraulik bekennt sich uneingeschränkt zur Einhaltung dieser Regelungen. Personenbezogene Daten aller Art sind daher sorgfältig vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen.
Informationstechnologie (IT) und elektronische Datenverarbeitung (EDV) sind aus dem Arbeitsalltag bei Montanhydraulik nicht wegzudenken. Sie bergen aber eine Vielzahl von Risiken. Montanhydraulik nimmt diese Risiken im eigenen Interesse sowie im Interesse seiner Geschäftspartner sehr ernst und bekämpft entsprechende Schwachstellen unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden. Die Mitarbeiter von Montanhydraulik sind verpflichtet, sich mit geltenden IT-/EDV-Richtlinien vertraut zu machen und die darin enthaltenen Vorgaben zu berücksichtigen.
Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gegenseitiger Respekt
Wir erkennen die Prinzipien eines respektvollen, fairen und loyalen Umgangs miteinander an. Dabei spielen insbesondere die Grundsätze der Chancengleichheit, Gleichbehandlung und des gegenseitigen Respekts eine übergeordnete Rolle. Allen Mitarbeitern werden bei ihrer Einstellung sowie im Rahmen ihrer weiteren Tätigkeit bei Montanhydraulik gleiche Chancen geboten. Montanhydraulik lehnt jegliche Art der Diskriminierung ab und schreitet dagegen ein. Niemand darf wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Behinderung oder seines Alters benachteiligt oder belästigt werden. Stattdessen erwarten wir von unseren Mitarbeitern, dass sie tolerant, höflich und respektvoll miteinander umgehen und so zu einem produktiven und angenehmen Arbeitsumfeld beitragen.
Umgang mit Geschäftspartnern
Montanhydraulik arbeitet mit seinen Geschäftspartnern vertrauensvoll und auf einer für beide Seiten fairen Geschäftsgrundlage zusammen. Montanhydraulik erwartet auch von seinen Geschäftspartnern gesetzestreues und redliches Verhalten. Innerhalb unserer Lieferkette wirken wir auf die Einhaltung unserer dafür geltenden Standards hin, die in der Richtlinie zur Einschaltung von Zulieferern, Nachunternehmern, Vertriebsberatern und sonstigen Drittparteien („Drittparteienrichtlinie“) zusammengefasst sind.
Insbesondere sind Zulieferer, Nachunternehmer, Vertriebsberater und sonstige Drittparteien von Montanhydraulik verpflichtet, vor ihrem Tätigwerden den Verhaltenskodex für Nachunternehmer, Lieferanten und sonstige Vertragspartner von Montanhydraulik anzuerkennen und die darin getroffenen Regelungen einzuhalten.